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Liebe Leser*innen

Die Spatzen pfeifen's vom Dach

Eingliederungsvereinbarung (EV)

Jane Winkler • Okt. 05, 2019

Grundrechte ausgehebelt

Wer einen Antrag auf Leistungen

wegen Hilfebedürftigkeit gestellt hat,

kommt um die

Auseinandersetzung mit einer Eingliederungsvereinbarung

nicht herum.

Wie nett die Dame oder der Herr hinter dem Schreibtisch auch wirken mag, ist es ratsam von Anfang an, freundlich aber deutlich, zu verstehen zu geben, dass die Grundgesetze

  • auch für Hartz-IV-Empfänger gelten und
  • über denen der Sozialgesetzbücher II und III stehen.

Die Träger der Leistungen sprechen von ihrer „Kundschaft“, die es zu fordern und zu fördern gilt. Statt die Kunden als Könige zu feiern, steht erfahrungsgemäß das Fordern an erster Stelle. Gewissenskonflikte wurden bislang in nur wenigen Ausnahmefällen beobachtet.


Sich die Einstellung des Forderns zu eigen zu machen, ist für alle Kundschaft der Leistungsträger empfehlenswert. Insbesondere die Scham abzulegen, nun als „arbeitslos“ zu gelten und die Rechte, die im deutschen Grundgesetz verankert sind

– weder erbitten noch erbetteln

– sondern zu fordern.

Dabei handelt es sich jedoch um keine bequeme Lösung. Die Vorgehensweise erfordert eine große Portion Mut, Energie und Nerven. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass eine Gegenwehr in Form von unlauteren Suggestionen, bis hin zum Mobbing erfolgt.

Eine gute Vorbereitung

auf ein Gespräch mit der Fallmanagerin (FM) bzw. dem Integrationsmanager (IM) ist das A und O dieser unfreiwilligen Verbindung.

  • Einen Beistand mitnehmen, wann immer die Möglichkeit besteht!

Nennt diesen Beistand auf keinen Fall Zeuge – gibt es nur bei Gericht – sonst darf die FM die Begleitperson ablehnen!


Ein erstes Gespräch mit der FM findet im seltensten Fall nach der Genehmigung des Antrags statt. Häufig werden Antragsteller nach Abgabe des Antrags aufgefordert sich bei der FM zu einem Erstgespräch zu melden. Leider bleibt so nur wenig Zeit für eine Vorbereitung.
Doch keine Sorge, es gibt mehrere Wege die Gegebenheiten zum Vorteil zu nutzen. Zum Ende der Erörterungen der Eingliederungsstrategie wird die Vereinbarung ausgedruckt und idealerweise alle Punkte, insbesondere der Rechtsbehelfsbelehrung, vorgelesen und besprochen. Ansonsten einfach zum Lesen vorgelegt.
Auch wenn sich alles verständlich anhören sollte:

Einmal unterschrieben, ist das Kind in den Brunnen gefallen.

  • auf keinen Fall sofort unterzeichnen.


Jetzt wird es spannend.

Die EV zur zur Prüfung mit nach Hause nehmen

Die EV ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag. Einen Zwang zur Unterzeichnung eines Vertrages bzw. einer Vereinbarung gibt es nicht.
Sollte der FM Druck ausüben, deshalb sogleich einen Verwaltungsakt erlassen wollen oder gar mit Sanktionen drohen,
-> standhaft bleiben und auf das Recht zur Prüfung hinweisen.

  • Notfalls die Vorgesetzte zum Gespräch verlangen.


  • Eine ersetzende EV per Verwaltungsakt darf nur erlassen werden,
    wer sich grundsätzlich weigert, eine EV zu unterschreiben.


Hat die FM euer Recht akzeptiert, ist die erste Hürde zu einer weiteren Begegnung auf Augenhöhe genommen.

  • Zum Abschluss einen Termin vereinbaren zur Abgabe der EV in etwa 10 Tagen.

- Forderung: Ein Einladungsschreiben, dass den Termin bestätigt
-> Ohne Einladung kann es schwierig werden, Fahrkosten erstattet zu bekommen.
Wer nicht sofort nach Antragstellung zum Gespräch beordert wurde, erhält ohnehin ein solches Einladungsschreiben.


  • Wenn ihr die EV partou nicht unterschreiben möchtet
    braucht ihr auch die EV nicht unbedingt mitzunehmen.

Die Strategie es trotzdem zu tun, kann sich dennoch positiv auswirken. Ihr habt sofort einen Einblick wie die Person tickt und die FM merkt auch sofort, mit euch kann nicht nach Lust und Laune verfahren werden.

  • Gegen den VA könnt ihr, anders als gegen die EV, Widerspruch einlegen und
  • gegen einen negativen Bescheid Klage erheben.

Bei welchem Sozialgericht (SG) ihr die Klage erheben könnt findet ihr am Ende des Verwaltungsaktes noch vor der Rechtsbehelfsbelehrung.

Zur Vorbereitung auf den Termin zum Erstgespräch oder zur Abgabe der EV

Eine eigene Eingliederungsvereinbarung schreiben

Tatsache ist, dass kein Leistungsberechtigter nach SGB II alles stillschweigend über sich ergehen lassen bzw. hinnehmen muss, denn:

  • Eine Eingliederungsvereinbarung muss verhandelbar sein.

Zur Ausarbeitung könnt ihr die EV des Jobcenters als Vorlage verwenden.

Sollte der FM eure EV ignorieren wollen oder sich gar drüber lustig machen und alles verweigern.
-> standhaft bleiben: Weist auf seine Pflicht zur Verhandelbarkeit seinerseits hin.
Bei gänzlich uneinsichtigen Personen

  • den Vorgesetzten verlangen.
    > Dann ankündigen,
  • dass keine Unterschrift ohne Verhandlung erfolgt und darauf hinweisen,
  • dass die Klage gegen einen VA, der dann erlassen würde, der die Verhandelbarkeit vermissen ließe,
    gute Aussichten auf Erfolg hätte.
  • Des Weiteren würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgen.

Ziel: Wegfall der Hilfebedürftigkeit


Schreibt genau die Tätigkeiten als Ziel, für die ihr qualifiziert seit oder für etwas, das ihr wirklich machen möchtet

  • Umschulungs- oder Weiterbildungswünsche.


Die Fallmanager in die Pflicht nehmen

Fordert so viele monatliche Vermittlungsvorschläge zugesandt zu bekommen,
wie unter den Pflichten von der FM gefordert wird

Wer etliche Bewerbungen/Monat fordert,

  • soll auch zeigen, dass es möglich ist so viele passende Stellenausschreibungen zu finden,
    schließlich sitzen die Fallmanager ja an der Quelle.
  • Diese Vorschläge sollen dann als Erfüllung eurer Pflicht gelten.
  • Die Vorschläge sollen zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit führen und
  • im Rahmen eurer Qualifizierung liegen sowie
  • den Gesundheitszustand berücksichtigen und
  • im zeit- und ortsnahen Bereich liegen.


Es kann sein, dass versucht wird euch die eventuellen „Flausen“ auszureden,

  • nach dem Motto: Das Leben sei kein Wunschkonzert,

aber es geht hier vornehmlich um euer Leben.


Selbst wenn es der Person hinter dem Schreibtisch nicht völlig egal ist was aus euch wird, ist die Chance, dass sie gegen ihre Vorgaben handelt und somit ihren Job riskiert, verschwindend gering.
Die Vorgaben lassen es leider nicht zu, dass die Person

  • sich als Dienstleisterin sieht,
    > sondern eher als Erzieh
    ungsberechtigte.

Eine weitere Möglichkeit der Willkürlichkeit einer, auf Textbausteinen aufgebauten, EV vorzubeugen ist:

Das Unterzeichnen mit dem Zusatz „unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“

  • Ein rechtsgültige/r Vertrag/Vereinbarung bedarf
    zwei übereinstimmender Willenserklärungen.


Es gibt Hartz IV Foren, die auf Erfolgsgeschichten mit der Methode wie allergisch reagieren. Das ist ein unverständliches Phänomen, denn es gibt mehr solcher Erfolge, als veröffentlicht werden, da diese nicht veröffentlicht werden dürfen, denn:

  • eine Entscheidung, die in einer Niederschrift, einer nichtöffentlichen Sitzung festgehalten wurde,
    erklärt die Nichtveröffentlichung von selbst.

An die Fahrkostenerstattung/Fahrkarten denken!

Falls eure FM euch zum Gespräch „eingeladen“ hat und euch bis zum Ende keinen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten vorlegt oder keine Fahrkarten aushändigt, dann fordert diese von selbst ein.


Manche Mitarbeiter sind immer noch der Ansicht, dass es eine Bagatellgrenze gibt und

  • ihr Beträge bis zu 6 Euro ansammeln müsst,
  • um Erstattung fordern zu dürfen oder
  • die Erstattung im Nachhinein nicht möglich wäre.

Eingliederungsvereinbarung, die kein Verwaltungsakt ist, per Post bekommen?

Auch das gibt es, ist aber eher bei schon längerem Leistungsbezug der Fall. Da möchte sich die Versenderin das persönliche Gespräch sparen, weil sich am Inhalt der EV eh nichts verändert hat?


Möglichkeit:
  • Ignorieren und abwarten was passiert.
    > Kommt ein VA hinterher, dann Widerspruch einlegen.

In jedem Fall enthält die EV den Passus,

  • dass alles besprochen wurde.

Mit der Lüge bringt sich die FM selbst zu Fall.


Mit solidarischen Grüßen
Eure Jane

Weiterführende Links und Downloads

zum Herunterladen und selbst anpassen
* Die ... und Texte in ( ) durch eigene Angaben ersetzen.

.doc - Eigene Eingliederungsvereinbarung .pdf - Eigene Eingliederungsvereinbarung

Vertragsbedingungen und Willenserklärung

Ausführliche Informationen darüber könnt ihr hier nachlesen
euronia.com/Blockierung der EGV
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Rechtsprechung
gegen-hartz.de/Hartz IV: Geringe Fahrkosten sind zu erstatten


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