Liebe Leser*innen
Das Hartz Vier System funktioniert immer noch hervorragend, weil zu wenig Betroffene den Mut aufbringen, sich gegen das Jobcenter zu stellen.
Das ist mit Geld-, wie Material- und Zeitaufwandt verbunden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.
In den Köpfen von Sozialleistungsempfängern laufen Programme, die daran hindern aufzumucken.
- Oder glaubt der Herr Anwalt, dass das Wissen, um die Rechte, über Nacht ins Gehirn gebeamt wurden?
- Der Mut es zu wagen, als "kleinstes Licht" in der Gesellschaft, sie zu kritisieren, ist auch mal eben vom Himmel gefallen.
- Aber nein, vermeintlich zahlt ein Hartzer keine Steuern, deshalb hat er den Mund zu halten. Maske auf!?
Ich kenne eine Frau, die von sechs Klagen vier gewonnen hat.
Eine mit und drei ohne Anwalt. Zwei Klagen liegen noch bei Gericht.
Die Frist steht jeweils am Ende des Textes des jeweiligen Bescheides, noch vor der Rechtsbehelfsbelehrung.
- Falls noch Infos nötig sind, die Rechtslage erkunden.
- Durchforstet die Suchmaschine nach Rechtsprechung.
- Oder stellt euren Fall in ein Forum und sammelt Tipps!
Es kursiert das Gerücht ein Anwalt sei für "Sozialschwache" kostenlos. Dem ist nicht so ...
Der Beratungshilfeschein kostet 15 Euro pro Fall. Das heißt, ein gewitzter Anwalt kann aus einem Fall plötzlich mehrere ableiten.
Soll der Anwalt auch die Vertretung vor Gericht übernehmen, ist es gängig, dass eine Sicherheitsleistung gefordert wird, die zwischen 400 - 500 Euro liegt.
Da ist ein Haken. Wie soll ein "Geringbemittelter" solch eine Summe vom Regelsatz, für eventuelle Klagen, ansparen?
Den Kopf hoch und rein ins Vergnügen: Willkommen in der Selbstverantwortung!
Die Möglichkeit steht offen vor dem Sozialgericht (1. Instanz) und vor dem Landessozialgericht (2. Instanz) ohne Anwalt zu agieren.
*Die Frist und die Adresse des zuständigen Gerichts, steht am Ende des Bescheides. Noch vor der Rechtsbehelfsbelehrung.
Untätigkeitsklage einreichen,
Klage kann erhoben,
Da das BVerfG Sanktionen über 30 % ausgeschlossen hat, dürfte es schwerer sein einen einstweiligen Rechtsschutz zu bekommen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Notlage, durch drohende Obdachlosigkeit wegen Mietkürzung, ist vom Tisch.
dass die Hürden gemeistert werden können?
Und wenn nicht?
Viel Glück und mit solidarischen Grüßen
Eure Jane
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Beispiel für eine abgewehrte Sanktion
dass ihr vorbeigeschaut habt :-)
© Jane Winkler > 1a sozial <> Oktober 2018 | Letzte Aktualisierung: 05. April 2024 | Impressum - Datenschutzerklärung